Kötterhäuser in Niedersachsen
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  Sanierung eines Kötterhofes im Weserbergland  
     
 

 

die bauhütte
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Bei dem Gebäudekomplex Ochsenbrink 3 in Reileiffzen handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gesamtensemble nach NDSchG Paragraph 3, Abs. 2.

In dieser gewachsenen Gesamtanlage aus unterschiedlichen Epochen nimmt das Haupthaus in dem Wert und der Aussagekraft seiner Bausubstanz jedoch eine herausragende Rolle ein. Während sich die Nutzungsänderung als Schwerpunkt eines Bauantrages auf das Stallgebäude bezieht, handelte es sich bei den Maßnahmen am Haupthaus um eine denkmalpflegerische Instandsetzung mit teilweiser Rückführung von Überbauungen der letzten Jahrzehnte.

In dieser Zeitspanne traf das Angebot des Baustoffmarktes das alte Bauernhaus
mit seiner ganzen Macht !

Eine behutsame Planung denkmalgeschützter Bausubstanz mit ganzheitlichem Anspruch bedingt immer eine etwas umfangreichere Auseinandersetzung mit dem Bestand, der Geschichte, sowie Einordnung vorhandener Strukturen in Typologien.


Geschichtliche und typologische Einordnung

- Haupthaus

Der Neubau dieses Kötterhofes im Jahre 1755 (nach Inschrift), ein Jahr vor Beginn des 7-jährigen Krieges, fällt in das Ende einer großen, landesweiten, über mehrere Generationen sich erstreckende Erholungs- und Revitalisierungsphase nach dem 30jährigen Krieg, die sich in dieser schwer vom Krieg betroffenen Region u.a. in der Neuansiedlung im Rahmen einer Strukturbelebung dokumentierte. Die in dieser Kulturregion entstandenen geschlossenen Ackerbauerndörfer hatten als Vorbild die dichten Ackerbürgerstädte, vor allem im 18. Jahrhundert begann hier das Klein- und Mittelbauerntum vorherrschend zu werden.

Der Bau des ca. 10 m x 11 m messenden Gebäudes Ochsenbrink 3 als Einhaus (alle Funktionen unter einem Dach) in traditioneller Ständerbauweise ist ein typisches Beispiel ländlicher Wohnkultur des 18. Jahrhunderts. Die Charakteristik bäuerlicher Besitzerklassen ohne volle Ackernahrung weist die Kötter (kleinere Stellen; Kotten = kleines Haus, Hütte) als soziale Abstufung zu den Meierhöfen aus. Die Differenzierung in Klein-, Mittel- sowie Großkötter macht die Komplexität sozialer Hierarchien in der Zeit des Absolutismus deutlich.

Aufgrund fehlender Archivmaterialien kann eine Einordnung des Erbauers Johann Harm Ohm nur spekulativ erfolgen. Die Abstufung der Kleinkötter in, je nach regionalen Gepflogenheiten, sozial noch niedriger gestellten Hoppenplöckern, Brinksitzern, Strassenköttern oder den fast landlosen Neuanbauern macht die speziellere Einordnung noch schwieriger

Die formale Ausprägung des Gebäudes wird durch die einfachsten Verhältnisse seines Erbauers und seiner späteren Besitzer geprägt. Sie ist durchweg schlicht und zweckbestimmt und gibt so ein recht genaues Zeugnis der wirtschaftlichen und sozialen Position, Allein der Torsturz des giebelständigen Gebäudes weist eine relativ gut erhaltene, erhaben herausgearbeitete Inschrift auf, deren Inhalt in dieser Region wohl sehr ungewöhnlich bzw. einmalig ist:

ACH GOTT WIE GETH ES NUMEHR ZU DA MICH DIE HASSEN DEN ICH NICHTS TUE DIE MIR NICHTS GÖNNEN UND GEBEN MÜSSEN DOCH LEIDEN DAS ICH LEBE JOHANN HARM OHM AO 1755.

Das N ist dabei spiegelverkehrt gehalten.

Einzige weitere Elemente, denen eine gewisse schmückende Wirkung zukommt, sind die giebelseitigen Fußbänder im Giebeldreieck, die hier konstruktiv nicht nötig sind. Vorkragungen und weitere Schmuckelemente, die einen Repräsentationswunsch ausdrücken, finden sich nicht. Nur mit rein konstruktiv bedingten Mitteln stellte sich der Kötterhof in der Erbauungszeit mit einem stattlich verhaltenen Ausdruck dar. Auch im Inneren finden sich, außer der originalen Raumdisposition, keine Elemente der Erbauungszeit. Zu groß war hier der Einfluß und die Möglichkeiten späterer Generationen.

Während Fachwerkbauten in Stockwerksbauweise alleine durch ihre Konstruktion eine horizontale Akzentuierung erfahren, stellt sich das Haupthaus mit seiner 1755 schon deutlich veralteten Ständerbauweise und seinen über 3 Gefache reichenden Fußstreben eher in der vertikalen Ausrichtung dar.

Von der Typologie der Konstruktions- und Nutzungsorganisation handelt es sich beim Gebäude Ochsenbrink 3 um ein niederdeutsches Hallenhaus (reines Durchgangsdeelenhaus ohne Luchten) mit integrierten Wohn-, Stall- & Speicherfunktionen.

Errichtet als dreischiffiger Vierständerbau in Unterrähmzimmerung mit ungleich breiten Seitenschiffen läßt sich hier die originale Nutzungsorganisation relativ zweifelsfrei rekonstruieren. Bei diesem asymmetrischen Durchgangsdeelenhaus westfälisch-engerscher Prägung als Weiterentwicklung des Flettdeelenhauses, lag der Wohnteil im breiteren Seitenschiff, während die StäIle im Schmaleren verblieben. Der schwere Unterzugsriegel ("Kuhnackenriegel" für die in gebückter Haltung fressenden Kühe) im Bereich des geplanten Bades läßt die ehemalige Nutzung deutlich ablesen. Im Gegensatz zum fortgeschrittenen Entwicklungsstadium mit abgetrennter Küche im breiteren Seitenschiff steht die in dieser Region noch lange verbreitete Ständerbauweise mit eingezapften und auch auf Riegel gelagerten Deckenbalken. Im Gegensatz zu den im Hamelner Raum deutlich norddeutscher geprägten Flettdeelenhäusern mit Kammerfach handelt es sich hier bei dem Durchgangsdeelenhaus um einen eher städtisch geprägten Typus (Ackerbürgerhaus), der typisch für Altenteiler (Leibzuchten) und Häuser der unteren sozialen Schichten (Brinksitzer, Neuanbauer) und der Kötter in der Oberweserregion ist.

Die grundlegende Nutzungorganisation der in Längsrichtung aufeinanderfolgenden 3 Räume wurde im Obergeschoß beibehalten. Das breitere Seitenschiff diente der Wohnnutzung, im schmaleren Teil befanden sich zwei Banserräume sowie eine Knechtekammer

Die Richtung der Schmauchspuren im Deelenbereich deuten auf zumindest einen Hinterladerofen im Wohnbereich, die Verrußung nimmt zum Tor hin ab. Eine offene Feuerstelle im Deelenbereich ist nicht nachweisbar und kann aufgrund aller Funktionszusammenhänge (Durchgang und Kuhstall im hinteren Deelenbereich) nur unterhalb der Rauchöffnung des Hinterladerofens angenommen werden. Die in dieser Region üblicherweise im 19. Jahrhundert nachträglich eingebrachten Brandwände in Zusammenhang mit offenem Kamin und Rauchfang fehlen hier völlig. Nach dem freien Rauchabzug durch die Deele wurden 2 Schornsteine aus maschinell hergestellten Reichsformatziegeln errichtet.

Die Deele wurde in zwei horizontale Ebenen unterteilt, der Eingang 2 Meter nach innen verlegt und selbst die im 19. Jahrhundert entstandene Abseite zu Wohnzwecken genutzt. Einzig der Dachboden blieb durch die Jahrhunderte hindurch ungeteilt und der alleinigen Speicher- und Lagernutzung vorbehalten.

Die Erschließung sämtlicher Räume im Obergeschoß über Leitern aus der Deele (fehlende Riegel und Holznägel) läßt die Ursprünglichkeit von lnnentreppen als unwahrscheinlich erscheinen. Spätere Stiegen (leider bereits vor Jahren entfernt) stellen sich als Zutat des vermutlich 19. Jahrhunderts dar. Ob sich die beiden Kellerräume dem Originalbestand zuordnen lassen (dann allerdings mit ehemals offenliegendem Kellerhals), kann an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden.

- Stallgebäude

Die Intensivierung der Landwirtschaft im 19. Jahrhundert manifestiert sich hier mit einer Symbiose von einer, in dieser Region spät aufkommenden Backsteinarchitektur, gemischt mit traditioneller Fachwerkbauweise. Der Bau dieses Gebäudeteiles fällt vermutlich in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit herrschte durch den Beginn der Industrialisierung auch in dieser Region ein totales Ungleichgewicht von kleinen und kleinsten (Heuerlings) Kotten und deren Bewohnern gegenüber den wirtschaftlich nur auf das Ackerbauerntum fixierten Meierhöfen.

Während ein großer Teil der unteren sozialen Schichten seit Anfang des 19. Jh. auch auf dem Land verelendete, scheint sich hier schon der Gewinn der intensivierten Landwirtschaft durchgesetzt zu haben.

Mit der, für einen Landstrich, in dem auffallend viele Ziegler lebten, recht spät entwickelten Backsteinarchitektur und den regional typischen Sandsteinplatten als Deckung und Behang, macht das Gebäude einen äußerst massiven Eindruck, der durch die Sichtausfachung im Gefachbereich noch verstärkt wird.

- Scheune

Der Bau einer Fachwerkscheune etwa um 1930 kann als Spätfolge von Sezession und Landaufteilung gesehen werden (Aufteilung der ehemals gemeinschaftlich genutzten Wiesen, Acker und Forsten). Die vorhandenen Banseräume reichten nicht mehr aus, um die erhöhten Erntebeträge unterzubringen, aus dem vormals kleinen Kötterhof wurde innerhalb von weniger als 200 Jahren ein ausgewachsener Bauernhofbetrieb. Formal paßt sich das Gebäude vor allem dem vorangegangenen Stallanbau an: Fachwerk (jetzt bereits Fichte) und Sichtausfachung aus rotem Backstein. Die Dacheindeckung erfolgte mit roten Tonziegeln (Hohlpfannen), Ortgang und Firstabdeckung erfolgten weiterhin aus Sollingplatten.


Denkmalpflegerische Zielstellung

Grundsätzlich leiten sich die denkmalpflegerischen Zielstellungen an die Sanierung aus Paragraph 6, Abs. 1 und 2 des NDSchG ab und beinhalten sowohl das "lnstandhaltungsgebot" als auch das "Beeinträchtigungsverbot". Eine Nutzung, die der Öffentlichkeit einen Zugang zu Baudenkmalen ermöglicht, ist positiv zu bewerten.

Um den Erhalt der gewachsenen Hofanlage auf Dauer zu sichern, ist es nötig, eine Nutzung zu finden, die den Charakter und die Größe des Hauses respektiert, um es auf diese Weise zu revitalisieren. Konkret bedeutet dies auf den Grundriß, Konstruktion und die Nutzung des Ochsenbrink 2 bezogen, daß bei der Sanierung bzw. der Umnutzung, alle Maßnahmen, die den Charakter des Gebäudes, seine Konstruktion und Statik verändern, unzulässig sind.

Die ursprüngliche Bedeutung des Hauptgebäudes als Wohn-Stall-Speicherhaus sollte ablesbar bleiben. Eingriffe in die Substanz, die für eine Neunutzung eventuell erforderlich sind, müssen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Die Entwurfsplanung soll sich also an der vorhandenen Konstruktion orientieren und den Originalbestand an Substanz respektieren. Die Sanierung darf demzufolge keine Gefährdung für dieses Baudenkmal bedeuten; es muß schonend und qualitätsvoll saniert werden, so daß die Glaubwürdigkeit der Denkmalaussage nicht in Frage gestellt wird. Die Bedeutung dieses Hofkomplexes als Kulturdenkmal ergibt sich aus geschichtlichen, volkskundlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Aspekten. Die Entwicklung der gesamten Weserregion ist eng mit dem Wesen des Kleinbauerntums verbunden, das Gebäude ist in seiner gesamten Entwicklung dafür ein typisches, der Zeit entsprechendes Zeugnis und dokumentiert einen wesentlichen Teil der regionalen Geschichte.

Das Gebäude trägt zum tieferen Verständnis der Epoche in der Zeit des Absolutismus bei und vermittelt Wissen von früheren Lebensumständen. Der Bau des Haupthauses fällt in die Zeit einer in dieser Region sehr lange andauernden Revitalisierungsphase nach dem 30-jährigen Krieg und spiegelt eben diese Strukturbelebung wieder. In wissenschaftlicher und geschichtlicher Hinsicht zählt, daß das Gebäude im Kern und seinen Funktionsabläufen weitgehend erhalten ist und seine wirtschaftliche und soziale Bedeutung als Zeugnis sich entwickelnder Landwirtschaft weiterhin ablesbar ist.

Das Gebäude ist Abbild durch den Umgang und die Erfahrung mit Baustoffen und ihren physikalischen Eigenschaften. Rückschlüsse auf die handwerklichen Fähigkeiten und den technischen Stand unserer Vorfahren werden dadurch möglich. Eine weitestgehende Erhaltung der Gefache sollte unbedingt angestrebt werden, sie bilden historisch, konstruktiv und bauphysikalisch eine Einheit mit dem tragenden Fachwerkgefüge. Die Fachwerkkonstruktion darf nur zimmermannsmäßig instandgesetzt werden (keine Winkel im Taupunktbereich !).

Bei eventuellen Wärmedämmaßnahmen muß beachtet werden, daß hierdurch eine Schädigung des Baubestandes eintreten kann. Anstrichsysteme, Mörtel und Ausfachungsmaterialien müssen sorgsam gewählt, ihre bauphysikalischen Wirkungsweisen auch untereinander berücksichtigt werden. Auf Diffusionsfähigkeit und kapillaren Feuchtetransport muß unbedingt geachtet werden. Gegebenenfalls sind Berechnungen anzustellen, die aber keinesfalls auf Dampfsperren aufbauen dürfen, diese sollten in historischen Gebäuden nicht zur Verwendung kommen.

Bauhistorisch wertvolle Details wie der Sandsteinplattenbelag der Deele sind zu erhalten und (evtl. mit neuem Unterbau) in die zukünftige Nutzung mit einzubeziehen.

Neu angeordnete Trennwände (Fachwerk oder leichte Trennwände) sollten dem historischen Kontext entsprechend gestaltet und möglichst reversibel sein. Bei der Installation von Bädern sollte der Eingriff so gering wie möglich gehalten werden, dies betrifft insbesondere eventuelle (nach Möglichkeit zu vermeidende) Stemmarbeiten und Deckendurchbrüche sowie nicht reversible Bodenaufbauten (Estriche). In Feuchträumen sollte unbedingt auf die Beibehaltung sorptionsfähiger Materialien geachtet werden, Wandfliesen sollten in Form von Fliesenspiegeln zum Einsatz kommen und auf Außenwänden ganz vermieden werden.

Die in Längsrichtung vorhandene 3-Schiffigkeit plus Abseite muß erhalten bleiben und Ausgangspunkt der Planung sein, um die historischen Funktionsabläufe weiterhin erkennen zu lassen. Die Außenanlagen sind entsprechend dem historischen Kontext zu gestalten und sollten in die Nutzung einbezogen werden, keinesfalls dürfen sie in Widerspruch zu dem bäuerlichen Ensemble stehen.


Konzeptlösung

- Funktionale Lösung

Der Bauherr plante den Umbau und die Sanierung des ehemals bäuerlichen Anwesens zu einem Wohnhaus mit Cafe, in dem Wohnbereich soll ebenfalls eine Möglichkeit zum Abhalten von Seminaren und Workshops gegeben sein. Die gesamte Planung sollte der zuvor aufgestellten Zielstellung entsprechen, der Eingriff in die Substanz sollte minimiert werden, um den Charakter der Anlage nicht zu beeinträchtigen. Die gesamte Sanierungsmaßnahme hatte unter denkmalpflegerischen, konstruktiven, ökonomischen und ökologischen Aspekten zu erfolgen.

Als Ziel wurde die größtmögliche historische Authentizität sowie das Erreichen eines guten Wohnniveaus und hoher Funktionalität gestellt. Um einen Erhalt auf Dauer zu gewährleisten, ist auch dieses Baudenkmal auf ökonomische Tragfähigkeit angewiesen. Um den finanziellen Rahmen der Sanierung in Grenzen zu halten, soll auch zweitverwendetes Material zum Einsatz kommen, eine Lösung, die der Denkmalpflege, der Konstruktion, dem Charakter und dem Geldbeutel des Bauherrn zugute kommt. Grundsätzlich aber gilt für die Sanierung:

Reparieren steht vor Ersetzen!

Nach eingehender Analyse des Baubestandes, dem Rückbau von Reparaturversuchen "erfahrener Sanierungsspezialisten" stellte sich nach phasenweisen Herausarbeiten folgende Funktionslösung dar:

Haupthaus

Im Erd- und Obergeschoß sollte der ursprüngliche Grundrißgedanke wieder erlebbar gemacht werden. Die Dreischiffigkeit in Längs- und Querrichtung blieb erhalten, ohne auf Funktionalität verzichten zu müssen. Die Beibehaltung und Wiederherstellung sämtlicher Fachwerkkonstruktionen besonders im Deelenbereich zeigt die ehemalige Nutzung als Kübbung, Eingang oder geschlossenem Gefach deutlich an. Ein Grundofen sollte auch den Deelenbereich zu einem möglichst angenehmen Aufenthaltsort werden lassen.

Eine Lösung, die möglichst wenig Eingriffe erfordert, stellt sich auch nutzungstechnisch am flexibelsten dar.

Eine reine Wohnnutzung ist hier genauso denkbar wie das Abhalten von Seminaren und Workshops mit Übernachtungsmöglichkeiten. Die Keller dienen weiterhin der Vorratshaltung, ein Verzicht auf erdseits angebrachte Abdichtungen oder Betone macht aus den Räumen einen (vor allem im Sommer) äußerst wirtschaftlichen Klimapuffer.

Im ehemals zur Unterbringung schweren Getreidegutes genutzten Dachbodenbereich wirken nur die schweren Eichenstiele des stehenden Stuhles raumteilend, Eingriffe erfolgen nicht.

Stallgebäude

Während sich das Obergeschoß in seiner Substanz und Grundrißdisposition unverändert dem Cafebesucher darstellen soll, ist in dem alten Stallungsbereich im Erdgeschoß die Unterbringung der gesamten Infrastruktur angedacht. WC‘s für Damen, Herren und Personal, eine ca. 16 qm große Küche mit anliegendem Hauswirtschaftsraum und ein möglicher Versammlungsraum mit eigener Teeküche sollen Funktionalität und Flexibilität (auch denkbar für Cafebesucher, kleinere Veranstaltungen oder auch für Seminare) auf einen langen Zeitraum sichern. Die von einer Galerie erreichbare Wohnung im Dachgeschoß (evtl. Verwalter, Hausmeister) bietet einen großen, dreiseitig belichteten Raum für Wohnen, Essen und Kochen, Schlafzimmer und kleines Gäste- oder Kinderzimmer, Bad und Gäste WC sowie großzügigen Garderobe/Flurbereich.

Scheune

Die Scheune soll weiterhin der ausschließlichen Lagerhaltung sowie der geschützten Anlieferung für das Cafe vorbehalten bleiben.


- Konstruktive Lösung

Baukörper und Konstruktion

Die Dimensionen des Baukörpers identifizieren sich mit der historischen Lösung, Veränderungen wurden nicht geplant. Grundsätzlich wurden die ursprünglichen konstruktiven Verhältnisse erhalten bzw. großteils wiederhergestellt. Das Fachwerk wird nur zimmermannsmäßig instandgesetzt, es finden sich keine Systemschäden, sondern nur lokale Defekte, die zum überwiegenden Teil aus Feuchtigkeitseinwirkung entstanden sind.

Es soll versucht werden, gesundes, trockenes an den Sichtflächen nachgebeiltes Altholz gleichen Materials zu verwenden. Es kommen keine Stahlverbindungen zum Einsatz, die Reparatur folgt traditionellen Handwerkstechniken.

Die originalen Ausfachungen sollen, soweit möglich, erhalten bleiben, sie bilden eine konstruktive und bauphysikalische Einheit mit der tragenden Holzkonstruktion.

Angedacht ist eine 15 cm starke wärmedämmende lnnenschale aus Strohleichtlehm (im Cafe: mineralischer (Blähton-) Leichtlehm. Zu ersetzende Gefache werden mit wiederverwendeten niedrig gebrannten Ziegeln in RF ausgemauert. Um größtmögliche Flexibilität der Gefache zu erreichen, wird mit Lehmmörtel vermauert. Bauphysikalische Berechnungen nach dem Glaser Verfahren der DIN 4108 ergaben einen K-Wert von 1.0 ohne Tauwasseranfall selbst nach den (unrealistischen) arktischen Bedingungen der 4108, ohne auf (theoretisch) dampfbremsende Materialien zurückgreifen zu müssen. Rechnerisch wurde hier nicht einmal die kapillare Leitfähigkeit des Lehmes sowie die hohe Sorptionsfähigkeit berücksichtigt.

Im sanierten Haupthaus wurde ein recht unkonventioneller Aufbau gewählt:

• 10 cm Kiesschicht

• 20 cm kalkgebundener Blähton (4/8)

• Sandsteinplatten unterschiedlicher Stärke in Kalkmörtel.

Dieser diffusionsoffene, aber kapillarbrechende Fußbodenaufbau hat den Vorteil, bei aufsteigender Feuchtigkeit nicht die Sockelbereiche mit den originalen Schwellen ohne Trennlage partiell zu belasten. Es wurde nach dem Sanierungsgrundsatz verfahren:

Entweder alles sperren oder gar nichts!

Andreas Formann, Architekt, 1997 Seitenanfang